Assistenzleistungen der sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe -Teil 3: direkte, indirekte Leistungen und Organisationsleistungen

Der Bezirk Mittelfranken hat in der Bezirksrahmenleistungsvereinbarung vom 6.5.2021 eine Unterscheidung von Assistenzlesitungen in direkte, indirekte Leistung und in Organisationsleistung beschrieben. Diese Beschreibung kann aus unserer Sicht als (Argumentations-)Grundlage für die Ermittlung des Gesamtplans der Assistenzleistung verwendet werden.

Direkte Leistungen
Unter direkten Leistungen sind die Leistungen zu verstehen, die im direkten Kontakt mit Leistungsberechtigten oder als Assistenzleistung erbracht werden.
Folgende Leistungen gehören dazu (beispielhafte Aufzählung):

  • Persönlicher Kontakt
  • Persönliche Assistenz
  • Angehörigengespräche im Beisein der/des Leistungsberechtigten
  • Telefonkontakt mit Leistungsberechtigten
  • direkter Kontakt mit sonstigen Bezugspersonen im Beisein von Leistungsberechtigten
  • Betreuung bei Gruppenangeboten, inkl. Freizeitmaßnahmen
  • Teilhabeplanung zusammen mit Leistungsberechtigten

Indirekte Leistungen

Folgende Leistungen gehören dazu (beispielhafte Aufzählung):

  • Kontakt mit sonstigen Bezugspersonen und Behörden
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Stellen
  • fallbezogene Dokumentation
  • Fallbesprechungen, Fallsupervision über Leistungsberechtigte
  • Vorbereitung und Nachbereitung der Gruppenangebote
  • Hilfeplanung und Koordination der Leistungserbringung ohne Leistungsberechtigte
  • Wegezeiten

Organisationsleistungen
Folgende Leistungen gehören dazu (beispielhafte Aufzählung):

  • Leitungsfunktion
  • Wohnungsverwaltung
  • Gremienarbeit
  • Kooperation und Vernetzung
  • Konzeptionsarbeit
  • Verwaltung, Büroorganisation
  • Supervision, Fortbildung

Nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen diese Unterscheidung von direkter Leistung, indirekter Leistung und Organisationsleistung für die unterschiedlichen Assistenzleistungen.

Tabelle: Übersicht direkten, indirekten Leistung und Organisationsleistung für unterschiedliche Assistenzleistungen

NR. direkt/indirektBeschreibung der AssistenzleistungBezeichnung der Assistenz1RechtsgrundlagE
1direkt“Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht.”Persönliche Assistenz § 78 Abs.1 S.1 SGB IX

§ 113 Abs.2 Nr.2 SGB IX
2direkt“[…] allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung,”
Persönliche Assistenz, Alltagsassistenz§ 78 Abs. 1 S.2 SGB IX

§ 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX
3direkt“die Gestaltung sozialer Beziehungen,”
Persönliche Asistenz, Freizeitassistenz§ 78 Abs.1 S.2 SGB IX

§ 113 Abs.2 Nr.2 SGB IX
4direkt“die persönliche Lebensplanung,”
Persönliche Assistenz§ 78 Abs. 1 S.2 SGB IX

§ 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX
5direkt“die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben,”
Persönliche Asistenz, Freizeitassistenz§ 78 Abs.1 S.2 SGB IX

§ 113 Abs.2 Nr.2 SGB IX
6direkt“die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten”
Freizeitassistenz, FUD-Familienunterstützende Dienste§ 78 Abs.1 S.2 SGB IX

§ 113 Abs.2 Nr.2 SGB IX
7direkt“sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen.”Alltagsassistenz, Begleitassistenz§ 78 Abs. 1 S.2 SGB IX

§ 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX
8direkt / indirekt“Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen.”Kommunikationsassistenz, Fachkraft Unterstützte Kommuikation§ 78 Abs.1 S.3 SGB IX

§ 113 Abs.2 Nr. 2 SGB IX
9direkt“Die Leistungen für Assistenz […] umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.Elternassistenz, Haushaltshilfe§78 Abs.3 SGB IX
10direkt“Das Budget für Arbeit umfasst […] die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.Arbeitsassistenz§ 61 Abs.2 S.1 SGB IX

§ 111 SGB IX
11Organisationsleistung„Persönliche Budgets werden […] so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann.“Budgetassistenz, Budgetbegleitung§ 29 Abs.2 S.6 SGB IX4
12direkt“Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu”Schulbegleitung, Teilhabeassistenz, Assistenz im Studium/Ausbildung, Fachkraft Unterstützte Kommuikation§75 Abs.2 Nr.1 SGB IX i.V. §112 Abs. 1 S.1 SGB IX
13direkt“Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf.”Assistenz im Studium/Ausbildung, Fachkraft Unterstützte Kommuikation§112 Abs.1 S.2 SGB IX
14direkt / indirekt“Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten […] soweit diese der Vorbereitung auf die Teilhabe am Arbeitsleben […] dienen.”Arbeitsassistenz,
Fachkraft Unterstützte Kommuikation/Assistive Technologien
§113 Abs.2 Nr. 5 SGB IX

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