Unsere Leistungen für Privatpersonen.
Telefon
Erstberatung
begleitung 1-3
Budgetassistenz
Telefonische Auskunft
Sie rufen uns zu Ihrer speziellen Fragestellung unter 07250 3319923 an. Sie bekommen eine fundierte Antwort und eine erste Einschätzung.- Sie bekommen eine erste Einschätzung Ihrer Situation
- Tipps für ein mögliches Vorgehen
- Unser Versprechen: Wir nehmen Sie und Ihre Lebenssituation ernst
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Angebot einer Erstberatung
Wir sprechen in 2 intensiven Stunden Ihre aktuelle Situation, Wünsche und Problemstellungen durch. Sie erhalten bereits während dieser Erstberatung eine fundierte Einschätzung Ihres Bedarfs an Assistenz, Hilfsmittel oder zum Abruf von zustehenden Leistungen. Wir erklären in einfacher und verständlicher Sprache Ihre Möglichkeiten Ihren Bedarf gegenüber den Kostenträgern geltend zu machen. Sie bekommen anhand Ihrer individuellen Lebenssituation auch konkrete Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Sie kennen nach dieser Erstberatung Ihren Weg zu mehr Teilhabe!- Sie bekommen Klarheit über Krankenkassenleistung (SGB V)
- Sie kennen Ihre Möglichkeiten die Leistungen der Pflegekassen abzurufen (SGB XI)
- Sie wissen welche Assistenzkräfte Sie über die Eingliederungshilfe beantragen können (SGB IX)
- Sie kennen neben dem Pflegegeld noch weitere Hilfen zur Pflege (SGB XII)
- Unser Versprechen: Wir nehmen Sie und Ihre Lebenssituation ernst
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1. Antrag
2. Durchsetzung
3. Assistenzkraft
Wir helfen Ihnen einen Antrag zu stellen
Wir unterstützen Sie als Vertrauensperson bei der Antragstellung bei allen Kostenträgern. Egal ob Krankenkasse, Pflegekasse, Bundesagentur für Arbeit oder Eingliederungshilfe.- Wir füllen mi Ihnen Anträge aus. Oftmals mehr als 100 Seiten. Egal dafür sind wir da.
- Wir begleiten Sie vor Ort als Vertrauensperson bei der Bedarfsermittlung, Teilhabekonferenzen und dem Gesamtplanverfahren
- Wir prüfen Ihren Fall immer wieder in unserem Experten-Team und mit unseren Partner-Fachanwälten:innen
- Sie haben alle Ihre Dokumente stets über eine eAkte abrufbereit. Per App und online+
- Sie ereichen uns auf kurzem Weg: telefonisch, per mail, whatsapp, … wir reagieren am gleichen Tag
- Unser Versprechen: Wir nehmen Sie und Ihre Lebenssituation ernst
Wir helfen Ihnen Ihren Anspruch durchzusetzen
- Wir begleiten Sie während der ganzen Zeit von Antragstellung bis Bescheid
- Wir prüfen Ihren Fall immer wieder in unserem Experten-Team und mit unseren Partner-Fachanwälten
- Sollte ein Bescheid nicht Ihrem Rechtsanspruch entsprechen, beraten wir in Zusammenarbeit mit unseren Partner-Fachanwälten:innen nächste Schritte
- Bei Bedarf begleiten wir Sie als Beteiligter bei Gerichtsterminen vor Ort
- Sie haben alle Ihre Dokumente stets über eine eAkte abrufbereit. Per App und online+
- Sie ereichen uns auf kurzem Weg: telefonisch, per mail, whatsapp, … wir reagieren am gleichen Tag
- Unser Versprechen: Sie werden Ernst genommen in Ihrer Persönlichkeit und Ihren Problemstellungen. Wir setzen uns für Sie aber auch für eine faire Beschäftigung Ihrer Assistenzkräfte ein. Daher investieren wir viel Zeit in die Antragstellung und helfen Ihnen gegenüber Kostenträgern Ihren gerechtfertigten Anspruch auch durch zu setzen. Ohne zögern und zaudern, ohne wenn und aber!
Ihr Weg zu Assistenzkräften
Ihr Weg zur Teilhabe benötigt Assistenzkräfte. Ihre Wünsche und Vorstellungen zu “Ihrer” Assistenz zählen ! Sie können selbst Arbeitgeber werden oder über uns Ihr Personal anstellen lassen. Es gibt viele Lösungen. Sie entscheiden wieviel Personalaufgaben und Verwaltung Sie an uns abgeben möchten. Konkret gibt es folgende Lösungen für Ihren Assistenzbedarf:- 1. Sie haben bereits einen Dienstleister für einen Teil Ihres Bedarfes? Perfekt! Alles was funktioniert bleibt wie es ist. Wir klären mit Ihnen wo noch Assistenz fehlt und Ihre Lebenssituation verbessert werden kann.
- 2. Sie haben zu wenig oder keine Assistenzkräfte? Wir suchen mit Ihnen Assistenzkräfte und stellen ein. Dazu machen wir mit Ihnen massgeschneiderte und attraktive Stellenausschreibungen für Ihren Assistenzbedarf. Falls ein Antrag bei einem Kostenträger notwendig ist, beraten wir Sie hierzu und helfen Ihnen bei der Durchsetzung (siehe hierzu unser Angebot unter “Antrag” und “Durchsetzung”).
- 3. Sie wollen zwar Ihr Personal selbst bestimmen, aber nicht selbst Arbeitgeber sein? Wir übernehmen für Sie: von der Lohn- und Gehaltsabrechung auch die finanzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Belange.
- Unser Versprechen: Wir nehmen Sie und Ihre Lebenssituation ernst. Wir setzen uns für Sie aber auch für eine faire Beschäftigung Ihrer Assistenzkräfte ein. Daher investieren wir viel Zeit in die Antragstellung und setzen gegenüber Kostenträgern Ihren gerechtfertigten Anspruch auch durch. Ohne zögern und zaudern, ohne wenn und aber!
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Sie brauchen Entlastung in der Verwaltung?
Sie haben schon ein Persönliches Budget oder sind auf dem Weg dorthin? Die Aufgaben als Arbeitgeber erscheinen aber einfach zu viel und zu komplex? Es ist in Ordnung sich dafür unsere Hilfe zu holen.- Wir übernehmen für Sie zum Beispiel:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Assistenzkräfte (Minijobber, Teilzeit, Vollzeit,…)
- Finanzrechtliche Belange (Lohnsteuervoranmeldung, Elstam, …)
- Arbeitsrechtliche Belange (Versicherung, Anmeldung, Arbeitsvertrag, …)
- Unser Versprechen: Sie werden Ernst genommen in Ihrer Persönlichkeit und Ihren Problemstellungen. Wir setzen uns für Sie aber auch für eine faire Beschäftigung Ihrer Assistenzkräfte ein. Daher investieren wir viel Zeit in die Antragstellung und setzen gegenüber Kostenträgern Ihren gerechtfertigten Anspruch auch durch. Ohne zögern und zaudern, ohne wenn und aber!
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Für Kostenträger (Eingliederungshilfe, Kranken-Pflegekasse, …), Organisationen, Therapeuten, Vereinen, Selbsthilfegruppen, Mitarbeiter in sozialen Berufen, …
Vortrag
Schulung
Zusammenarbeit
Vortrag
Sie möchten einen Fachvortrag über das Persönliche Budget, rechtliche Grundlagen des Sozialgesetzbuchs (SGB), Budgetassistenz oder ähnliche Themen?- Wir sprechen mit Ihnen detailliert die Zielsetzung ab und stimmen Sie auf die Zielgruppe ab
- Sie bekommen einen Fachvortrag nach Ihren Vorstellungen mit passendem Medieneinsatz
- Unser Versprechen: wir bringen in Vorträge alle unsere jahrelange Erfahrung mit Humor aber auch Fachkenntnisse ein.
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Angebot von Schulungen
Von Experten für Experten und Vereinsmitglieder bieten wir fundierte Schulungen im Bereich des Sozialgesetztbuches an.- Sie bekommen eine detaillierte Übersicht der Leistungen der Krankenkassen (SGB V)
- Sie bekommen eine detaillierte Übersicht der Leistungen der Pflegekassen (SGB XI)
- Sie bekommen eine detaillierte Übersicht der Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX + SGB XII)
- Unser Versprechen: Ihre Mitarbeiter oder Mitglieder bekommen in der Schulung sowohl eine gute Übersicht aller Leistungen des Sozialgesetzes als auch praxisnahes Wissen für Ihren beruflichen Schwerpunkt
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Schwarmwissen ist gefragt
Wir sind überzeugt von der Inklusion! Lassen Sie uns gemeinsam Menschen mit Behinderung helfen Ihren Weg zur selbstbestimmten Teilhabe zu gehen. Wir suchen Kontakt zu …- … Vereinen oder Selbsthilfegruppen
- … Rechtsanwältlte:innen oder Kanzleien
- … Hilfesmittelherstellern oder im Vertrieb von Hilfsmitteln tätige Unternehmen
- … Fachkräften für unterstützte Kommunikation
- Sie selbst sind ein Mensch mit Behinderung und möchten eine sinnvolle Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt? Wir suchen Sie und diskutieren gerne mit Ihnen über Möglichkeiten in unserem Unternehmen.
- Sie sind im sozialen Bereich tätig oder möchten wieder tätig werden? Wir suchen mit Ihnen nach einer passenden Beschäftigung für die fantastische und vielfältige Arbeit mit Menschen mit Behinderung.
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Sie und Ihre Familienangehörigen möchten wissen welche verschiedenen Leistungen der Gesetzgeber für Menschen mit Behinderung vorsieht? Wir beraten Sie deutschlandweit auf Basis des Sozialrechts.
Im Sozialrecht gibt es das Sozialgesetzbuch (abgekürzt SGB) welches zum Beispiel mögliche Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder auch vielfältige Assistenzleistungen beschreibt.
Zu Assistenzleistungen gehören unter anderem Alltagsbegleitung, (Intensiv-)Pflege im häuslichen Umfeld, Unterstützung in der Haushaltsführung, Hilfe und Befähigung zur unterstützten Kommunikation, Sexualpädagogik und vieles mehr …
Wie und in welcher Form bekomme ich nun solche Leistungen?
Zu aller erst müssen Sie meist einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss lediglich Ihren Wunsch nach Unterstützung enthalten. Er kann sogar mündlich gestellt werden.
Oft erleben wir in der Realität, dass Ihr Antrag langsam und nicht umfassend bearbeitet wird. Sie müssen viele Formulare ausfüllen und man muss oftmals der/dem zuständigen Sachbearbeiter:in vieles erklären. Die Bearbeitung dauert dann oftmals (zu) lange, obwohl der Gesetzgeber klare Fristen zur Bearbeitung formuliert hat.
Es kostet also Zeit und Energie von Antrag zu einem Bescheid zu gelangen.
Deshalb ist es oft schon zu Beginn Ihres Antrages sinnvoll sich Unterstützung zu holen. Gut sind die EUTB’s (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Hier treffen Sie auf engagierte Menschen, die oftmals aus eigener Erfahrung sprechen können. Leider ist es diesen EUTB’s nicht gestattet Sie bei Widersprüchen oder gar Gerichtsverfahren zu begleiten. Wir haben uns deshalb bewußt dagegen entschieden eine EUTB Anerkennung zu beantragen, da wir unsere Klienten auch rechtliche Begleitung über unsere Partner Rechtasanwälte:innen anbieten möchten. Gerade bei komplexen und hohen Assistenzbedarfen ist ein rechtlicher Beistand sehr häufig nicht nur sinnvoll sondern oft der einzige Weg sein Recht zu bekommen.
Häufig erleben wir in der Praxis auch, dass Dienstleister die festgestellten Bedarfe nicht abdecken können. In einer solchen Situation hilft es sich mit dem Persönlichem Budget auseinander zu setzten.
Was ist das Persönliche Budget? Warum soll das besser sein als die Sachleistung?
Wir sind von der Leistungsform des Persönlichen Budgets überzeugt, da es vielmals die einzige Möglichkeit darstellt selbstbestimmt den eigenen Lebensweg mithilfe von Assistenzkräften zu gestalten. In Deutschland gibt es diese Leistungsform bereits seit 2008 und wird (leider) je nach Bundesland nur von wenigen leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung wahrgenommen.
Übersicht der gewährten Leistungsform bei Trägern der Eingliederungshilfen:
Warum wird das Persönliche Buget wenig genutzt?
Wir erleben oftmals Unsicherheit bei den Kostenträgern, wenn es um das Persönliche Budget geht. Diese Unsicherheit basiert auf zu wenig Wissen und Auseinandersetzung mit dem Thema.
Wir erklären Ihnen, gerne auch mit Ihrem Kostenträger (Eingliederungshilfe, Krankenkasse, usw.) zusammen die Fragen bezüglich dieser Leistungsform des Persönlichen Budgets. Wir haben unsere Erfahrungen unter dem Menüpunkt Fragen aufgeschrieben. Dort finden Sie häufig gestellte Fragen und unsere Antworten.
Sie können beispielsweise mit dem bewilligtem Persönlichen Budget alle Leistungen nach Ihrem Wunsch ausrichten:
- Sie möchten bewährte Dienstleister weiterhin beschäftigen und die Lücke in Ihrem Teilhabebedarfs mit Hilfe zusätzlichen Personals aufstocken? Das geht!
- Sie möchten selbst zu einem Arbeitgeber werden und Ihr (bekanntes?) Personal suchen und einstellen? Das geht!
- Sie möchten aber auch Teile bis hin die gesamte Personalverwaltung abgeben? Das geht! Sie haben den Hut auf. Sie definieren – gerne mit unserer Hilfe – welche Leistung Sie in welcher Form wahrnehmen aber auch vergeben möchten.
Wir stehen Ihnen als Budgetassistenz in der gesamten Organisation Ihrer Leistungen zur sozialen Teilhabe zur Seite. Sie entscheiden wo und wieviel.