Die Schwerpunkte unserer Beratung, Begleitung und Unterstützung für Privatpersonen und Einrichtungen sind:

Sie und Ihre Familienangehörigen möchten wissen welche verschiedenen Leistungen der Gesetzgeber für Menschen mit Behinderung vorsieht? Wir beraten Sie deutschlandweit auf Basis des Sozialrechts.
Im Sozialrecht gibt es das Sozialgesetzbuch (abgekürzt SGB) welches zum Beispiel mögliche Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder auch vielfältige Assistenzleistungen beschreibt. Wir haben hierzu einen ausführliche Reihe von Beiträgen zu möglichen Assistenzleistungen für Sie erstellt.

Zu Assistenzleistungen gehören unter anderem Alltagsbegleitung, (Intensiv-)Pflege im häuslichen Umfeld, Unterstützung in der Haushaltsführung, Hilfe und Befähigung zur unterstützten Kommunikation, Sexualpädagogik und vieles mehr …

Wie und in welcher Form bekomme ich nun solche Leistungen?

Zu aller erst müssen Sie meist einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss lediglich Ihren Wunsch nach Unterstützung enthalten. Er kann sogar mündlich gestellt werden.

Oft erleben wir in der Realität, dass Ihr Antrag langsam und nicht umfassend bearbeitet wird. Sie müssen viele Formulare ausfüllen und man muss oftmals der/dem zuständigen Sachbearbeiter:in vieles erklären. Die Bearbeitung dauert dann oftmals (zu) lange, obwohl der Gesetzgeber klare Fristen zur Bearbeitung formuliert hat.

Es kostet also Zeit und Energie von Antrag zu einem Bescheid zu gelangen.

Deshalb ist es oft schon zu Beginn Ihres Antrages sinnvoll sich Unterstützung zu holen. Gut sind als Anlaufstelle sind die EUTB’s (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Hier treffen Sie auf engagierte Menschen, die oftmals aus eigener Erfahrung sprechen können. Leider ist es diesen EUTB’s nicht gestattet Sie bei Widersprüchen oder gar Gerichtsverfahren zu begleiten. Gerade bei komplexen und hohen Assistenzbedarfen ist ein rechtlicher Beistand sehr häufig nicht nur sinnvoll sondern oft der einzige Weg sein Recht zu bekommen.

Häufig erleben wir in der Praxis auch, dass Dienstleister die festgestellten Bedarfe nicht abdecken können. In einer solchen Situation hilft es sich mit dem Persönlichem Budget im Dienstlesitungsmodell oder Arbeitgebermodell auseinander zu setzten.