PrivatpersonenKostenträger, Organisationen, …

Unsere Leistungen für Privatpersonen.

  • Telefon
  • Erstberatung
  • begleitung 1-3
  • Budgetassistenz

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  • 1. Antrag
  • 2. Durchsetzung
  • 3. Assistenzkraft

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Für Kostenträger (Eingliederungshilfe, Kranken-Pflegekasse, …), Organisationen, Therapeuten, Vereinen, Selbsthilfegruppen, Mitarbeiter in sozialen Berufen, …

  • Vortrag
  • Schulung
  • Zusammenarbeit

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Sie und Ihre Familienangehörigen möchten wissen welche verschiedenen Leistungen der Gesetzgeber für Menschen mit Behinderung vorsieht? Wir beraten Sie deutschlandweit auf Basis des Sozialrechts.
Im Sozialrecht gibt es das Sozialgesetzbuch (abgekürzt SGB) welches zum Beispiel mögliche Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder auch vielfältige Assistenzleistungen beschreibt.

Zu Assistenzleistungen gehören unter anderem Alltagsbegleitung, (Intensiv-)Pflege im häuslichen Umfeld, Unterstützung in der Haushaltsführung, Hilfe und Befähigung zur unterstützten Kommunikation, Sexualpädagogik und vieles mehr …

Wie und in welcher Form bekomme ich nun solche Leistungen?

Zu aller erst müssen Sie meist einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss lediglich Ihren Wunsch nach Unterstützung enthalten. Er kann sogar mündlich gestellt werden.

Oft erleben wir in der Realität, dass Ihr Antrag langsam und nicht umfassend bearbeitet wird. Sie müssen viele Formulare ausfüllen und man muss oftmals der/dem zuständigen Sachbearbeiter:in vieles erklären. Die Bearbeitung dauert dann oftmals (zu) lange, obwohl der Gesetzgeber klare Fristen zur Bearbeitung formuliert hat.

Es kostet also Zeit und Energie von Antrag zu einem Bescheid zu gelangen.

Deshalb ist es oft schon zu Beginn Ihres Antrages sinnvoll sich Unterstützung zu holen. Gut sind die EUTB’s (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Hier treffen Sie auf engagierte Menschen, die oftmals aus eigener Erfahrung sprechen können. Leider ist es diesen EUTB’s nicht gestattet Sie bei Widersprüchen oder gar Gerichtsverfahren zu begleiten. Wir haben uns deshalb bewußt dagegen entschieden eine EUTB Anerkennung zu beantragen, da wir unsere Klienten auch rechtliche Begleitung über unsere Partner Rechtasanwälte:innen anbieten möchten. Gerade bei komplexen und hohen Assistenzbedarfen ist ein rechtlicher Beistand sehr häufig nicht nur sinnvoll sondern oft der einzige Weg sein Recht zu bekommen.

Häufig erleben wir in der Praxis auch, dass Dienstleister die festgestellten Bedarfe nicht abdecken können. In einer solchen Situation hilft es sich mit dem Persönlichem Budget auseinander zu setzten.

Was ist das Persönliche Budget? Warum soll das besser sein als die Sachleistung?

Wir sind von der Leistungsform des Persönlichen Budgets überzeugt, da es vielmals die einzige Möglichkeit darstellt selbstbestimmt den eigenen Lebensweg mithilfe von Assistenzkräften zu gestalten. In Deutschland gibt es diese Leistungsform bereits seit 2008 und wird (leider) je nach Bundesland nur von wenigen leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung wahrgenommen.

Übersicht der gewährten Leistungsform bei Trägern der Eingliederungshilfen:

Sachleistung
98%
Persönliches Budget
2%

Warum wird das Persönliche Buget wenig genutzt?

Wir erleben oftmals Unsicherheit bei den Kostenträgern, wenn es um das Persönliche Budget geht. Diese Unsicherheit basiert auf zu wenig Wissen und Auseinandersetzung mit dem Thema.

Wir erklären Ihnen, gerne auch mit Ihrem Kostenträger (Eingliederungshilfe, Krankenkasse, usw.) zusammen die Fragen bezüglich dieser Leistungsform des Persönlichen Budgets. Wir haben unsere Erfahrungen unter dem Menüpunkt Fragen aufgeschrieben. Dort finden Sie häufig gestellte Fragen und unsere Antworten.

Sie können beispielsweise mit dem bewilligtem Persönlichen Budget alle Leistungen nach Ihrem Wunsch ausrichten:

  1. Sie möchten bewährte Dienstleister weiterhin beschäftigen und die Lücke in Ihrem Teilhabebedarfs mit Hilfe zusätzlichen Personals aufstocken? Das geht!
  2. Sie möchten selbst zu einem Arbeitgeber werden und Ihr (bekanntes?) Personal suchen und einstellen? Das geht!
  3. Sie möchten aber auch Teile bis hin die gesamte Personalverwaltung abgeben? Das geht! Sie haben den Hut auf. Sie definieren – gerne mit unserer Hilfe – welche Leistung Sie in welcher Form wahrnehmen aber auch vergeben möchten.

Wir stehen Ihnen als Budgetassistenz in der gesamten Organisation Ihrer Leistungen zur sozialen Teilhabe zur Seite. Sie entscheiden wo und wieviel.