Wir sind von der Leistungsform des Persönlichen Budgets überzeugt, da es vielmals die einzige Möglichkeit darstellt selbstbestimmt den eigenen Lebensweg mithilfe von Assistenzkräften zu gestalten.

Eine Familie aus dem Großraum Stuttgart beschreibt diese Situation über unser Kontaktformular treffend …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich über das persönliche Budget beraten lassen. Wir haben vom Jugendamt für unseren Sohn der frühkindliches Autist ist eine Schulbegleitung bewilligt bekommen, seit September 2023 ist der Träger, der vom Jugendamt beantragt wurde, auf der Suche. bis heute erfolglos! Bewilligt wurde 18.75 h pro Woche und 10 Poolstunden pro Schuljahr. Qualifizierte Fachkraft

Nun haben wir selbst eine qualifizierte Fachkraft gefunden, die sofort einsatzbereit wäre. Da wir aber kein Mitspracherecht beim Auswahl der Schulbegleitung haben, berücksichtigt der Träger diese Fachkraft nicht. Kurz gesagt, wir sind vom Träger sehr enttäuschst, vertrauen ist dahin, ohne das es jemals angefangen hat. Wir als Eltern möchten mitentscheiden wer unseren Sohn begleitet und das können wir nur über das persönliche Budget.

Ich möchte mich ausgiebig darüber informieren und kein Fragezeichen offen lassen, deshalb würde ich Ihre Beratung gerne in Anspruch nehmen. Wir kommen aus XXX. Das ist ca. 95 km von Kraichtal entfernt

Wir wünschen uns eine Budgetbegleitung auf unserem Weg.

Liebe Grüße
Familie XXX

Quelle: unser Kontaktfomular

In Deutschland gibt es diese Leistungsform bereits seit 2008 und wird (leider) je nach Bundesland nur von wenigen leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung wahrgenommen.

Übersicht der gewährten Leistungsform bei Trägern der Eingliederungshilfen:

Sachleistung
98%
Persönliches Budget
2%

Was ist das Persönliche Budget?

Das persönliche Budget ist im Sozialgesetzbuch beschrieben als

“… Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen…”

§ 29 SGB IX

Das Persönliche Budget wird in der Regel als Geldleistung gewährt und Sie bekommen als Budgetnehmer dieses Geld auf Ihr Konto monatlich überwiesen.

Warum wird das Persönliche Buget so wenig genutzt?

Wir erleben oftmals Unsicherheit bei den Kostenträgern, wenn es um das Persönliche Budget geht. Diese Unsicherheit basiert auf zu wenig Wissen und Auseinandersetzung mit dem Thema. Das Persönliche Budget wird von Kostenträgern leider auch oftmals genutzt, um den Bedarf “klein” zu rechnen und Kosten zu sparen. Daher ist es wichtig, dass Sie als Budgetnehmer wissen was das Persönliche Budget ist und wie die Budgethöhe richtig zu bemessen ist.

Welche Vorteile bietet mir das Persönliche Budget?

Sie können beispielsweise mit dem bewilligtem Persönlichen Budget alle Leistungen nach Ihrem Wunsch ausrichten:

  1. Sie möchten bewährte Dienstleister weiterhin beschäftigen und die Lücke in Ihrem Teilhabebedarfs mit Hilfe zusätzlichen Personals aufstocken? Das geht!
  2. Sie möchten selbst zu einem Arbeitgeber werden und Ihr (bekanntes?) Personal suchen und einstellen? Das geht!
  3. Sie möchten aber auch Teile bis hin die gesamte Personalverwaltung abgeben? Das geht! Sie haben den Hut auf. Sie definieren – gerne mit unserer Hilfe – welche Leistung Sie in welcher Form wahrnehmen aber auch vergeben möchten.

Wir widmen uns diesem Thema sehr intensiv und begleiten Sie auf Ihrem Weg als Arbeitgeber auch gerne als Budgetbegleiter – auch Budgetassistenz genannt. Wir stehen Ihnen als Budgetbegleiter in der gesamten Organisation Ihrer Leistungen zur sozialen Teilhabe zur Seite. Sie entscheiden wo und wieviel.

Wie bekomme ich das Persönliche Budget?

Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht! Im Sozialgesetzbuch ist im Paragraph 29 (§29 SGB IX) Ihr Wunsch- und Wahlrecht auf die Leistungsform des Persönlichen Budgets beschrieben. Wenn Sie diese Leistungsform möchten, können Sie diese beim Kostenträger beantragen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen in denen es nur die Möglichkeit der Sach- oder Geldleistung gibt.

Wie hoch sollte das Persönliche Budget in EUR bemessen sein?

Unsere Meinung: die Budgethöhe muss so bemessen sein, dass Sie sich marktgerecht eigenes Personal einstellen können. Sollten Sie einen Dienstleister beauftragen wollen, muss die Budgethöhe entsprechend bis zur Höhe der Sachleistung ausfallen.

Der Gesetzgeber geht sogar noch einen Schritt weiter: so steht im Gesetz, dass die Budgethöhe so bemessen sein muss, dass es Ihnen als Budgetnehmer auch möglich ist die Verwaltung und Organsisation zukaufen zu können – z.B. durch eine Budgetbegleitung/Budgetassistenz.

All diese Kosten müssen sorgfälltig kalkuliert sein und sollten sowohl Arbeitgeberanteile wie auch Kosten zur Absicherung enthalten.

Wo kann ich mich über das Persönliche Budget noch weiter informieren?

Gute Internetquellen sind:

  • FaQ des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. LINK
  • Seite des Sozialministeriums Baden-Württemberg. LINK
  • Seite unseres Partners, der Bundesarbeitgemeinschaft Persönlichen Budget. LINK