Leider wird das Persönliche Budget häufig zu gering bemessen. Kennen Sie die Situation, dass Sie ständig wegen Kleinigkeiten Nachanträge stellen müssen, um die Budgethöhe anzupassen? Oder reicht das Geld für die Assistenz vorne noch hinten aus? Wenn am Ende des Bewilligungszeitraums viele Diskussion anstehen und Sie gar selbst für eine Budgetunterdeckung aufkommen müssen, lesen Sie weiter…
Wichtige Stellhebel der Kalkulation sind:
- Anwendung eines Tarifvertrages und einer Tarifsparte wie z.B. in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Soziales und Erzeihung (TvöD SuE)
- Eingruppierung innerhalb des Tarif wie z.B. S8a für Erzieher:innen oder vergleichbare Ausbildung
- Einstufung der Berufserfahrung innerhalb der Eingruppierung wie z.B. Stufe 3 für Berufserfahrene
- Wochenstundenumfang zur Bedarfsdeckung
- Personalkosten und Personalfolgekosten (Arbeitergeberanteile, Genossenschaftsbeiträge, und vieles mehr)
- Arbeitszeitmodell und Beschäftigungsverhältnnis wie z.B. Jahresarbeitsmodell bei einer sozialversicherungspflichtig angestellten Schulbegleitung/Teilhabeassistenz
Wir zeigen Ihnen anhand einer beispielhaften Kostenkalkulation wie eine auskömmliche Budgethöhe von 4.942,36 EUR pro Monat bzw. ein Budget-Stundensatz von 42,36 EUR pro Stunde für eine Schulbegleitung/Teilhabeassistenz nach TvöD SuE S7, Stufe 3 für 35 Wochenstunden “entsteht”.
Tipp: falls Sie noch mehr über Budget-Stundensätze lesen möchten, sehen Sie sich unseren Beitrag “Ist der bewilligte Stundesatz richtig bemessen?” an.
Tabelle: vereinfachte Darstellung einer Budgetkalkulation
Stellhebel | Zahl | Stundensatz in EUR |
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GRUNDDATEN | ||
Bruttolohn einer 100 % Stelle nach TvöD SuE S7, Stufe 3 | 3.265,12 EUR | |
Teilzeitfaktor bei 35 Wochenstunden während 40 Schulwochen | 75,41 % | |
Bruttolohn einer 75,41 % Stelle im Jahresarbeitsmodell (Weiterzahlung auch in den Schulferien) | 2.462,18 EUR | |
KALKULATION Budget-Stundensatz | ||
Bruttostundenlohn nach Tarif | 19,59 | |
SuE Zulage in 2023 und 2024 | 1,29 | |
Inflationsausgleich38,5 | 1,80 | |
Lohnnebenkosten | 5,07 | |
Lohnnebenkosten – Spreizung je nach Krankenkasse und Tariferhöhung unterjährig | 0,98 | |
Tarifmerkmale (z.B. Zulagen und -erhöhungen) | 1,18 | |
Fahrtkosten | 0,38 | |
BerufshaftpflichtVers. | 0,28 | |
Personalbeschaffungskosten | 0,79 | |
Einarbeitung (Hilfsmittel, Technik, Kind) | 0,79 | |
Schulung und Weiterbildung (Hilfsmittel, Technik) | 0,79 | |
Mitarbeitergespräche | 0,79 | |
Supervision | 0,40 | |
Rechtschutz | 0,24 | |
Arbeitsmittel (PC mit Hard- u. Software) | 0,00 | |
Budget-verwaltung und -organisation durch Budgetassistenz | 2,88 | |
Budget-verwaltung und -organisation durch Budgetassistenz; Pauschale pro Mitarbeiter | 0,29 | |
Fehltage (Krankheit,…) | 2,44 | |
Sonderzahlung (Urlaubsgeld,…) | 2,38 | |
SUMME benötigter Budget-Stundensatz | 42,36 | |
Berechnung des monatlichen BUDGETBEDARF um monatlich 2.462,18 Bruttolohn (19,59 EUR/h) an die Angestellte auszahlen zu können: | ||
42,36 EUR/h * 35 Wochenstunden * 40 Schulwochen im Jahr/ 12 Monate = | 4.942,09 EUR/Monat |
Haben Sie Fragen, benötigen Sie eine individuelle Kalkulation für das Persönliche Budget Ihrer Assistenzkraft? Kontaktieren Sie uns.
Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unter keinen Umständen ersetzt er jedoch eine rechtliche oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch eine juristische Fachperson oder Menschen mit Qualifikationen in den entsprechenden Fachbereichen, z.B. Steuerrecht, Verwaltung. inklusion-mandl.de führt keine Rechtsberatung durch. Wir arbeiten mit Rechtsanwälten im Einzelfall zusammen.