Ist der bewilligte Stundensatz für eine Assistenzkraft im Arbeitgebermodell des Persönlichen Budgets richtig bemessen?

Spätestens im Leistungsbescheid der Kostenträger (z.B. Eingliederungshilfe) steht der monatliche Budgetbetrag in EUR, der Ihnen für die anerkannte Leistung zur Teilhabe zusteht.

Dieser Budgetbetrag setzt sich meist zusammen aus Wochen- oder Monatsstunden x Budget-Stundensatz pro Assistenzstunde. Kurz zur Erklärung:

Der Budget-Stundensatz steht im Bescheid oder in der Zielvereinbarung. Dieser soll alle anfallenden Kosten inklusive der Arbeitgeberanteile, Versicherungen, Fahrtkosten usw. abdecken. Unerfahrene Budgetnehmer/Leistungsberechtigte sind hier meist überfordert abzuschätzen, welchen Brutto-Stundenlohn mit diesem Budget-Stundensatz an die Assistenz ausbezahlt werden kann.

Der Brutto-Stundenlohn ist der Lohn den Ihre Assistenz per Arbeitsvertrag bekommt. Hiervon muss Ihre Assistenz dann noch alle gesetzlichen Abgaben wie Lohnsteuer und SV-Beiträge bezahlen. Der Bruttolohn und die Abzüge stehen auf der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechung.

Tipp: es gilt die Fausformel: Sie benötigen einen doppelt so hohen Budget-Studensatz wie Brutto-Stundenlohn. Wenn Ihre Assistenz also 18,50 EUR Brutto-Stundenlohn haben soll, benötigen Sie mindestens 37,00 EUR an Budget-Stundensatz im Bescheid.

In unserer nachfolgenden Tabellen haben wir einmal Beispielberechnungen für den Budget-Stundensatz pro Assistenzstunde durchgeführt. Die Grundlage unserer Berechnung ist der Gehaltsrechner des öffentlichen Dienst (https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue/). Dieser Gehaltsrechner gibt allerdings nur das Grundgehalt an, andere Teile der Personalkosten fehlen. Wir ergänzen die fehlenden Kostenbestandteile in unserem Kalkulationsschema (sh. Beitrag unter https://inklusion-mandl.de/kalkulation/).

Mit den Tabellen haben Sie die Möglichkeit auf einen Blick abzuschätzen, ob der mit Ihnen diskutierte oder bereits bewilligte Budget-Stundensatz stimmig ist.

Achtung: in den Budget-Stundensätzen der nachfolgende Tabellen sind keine individuellen Besonderheiten und spezielle Anforderungen an Assistenzkräfte wie z.B. bei der Unterstützten Kommunikation oder der Anleitung zum selbstbestimmten Handeln berücksichtigt. Auch kann für gewisse Tätigkeiten wie der Pflege (z.B. Baden) oder bei Freizeitaktivitäten (z.B. Schwimmen) 2 Assistenzkräfte notwendig sein.

Tabelle 1: benötigter Budget-Stundensatz in EUR für eine Schulbegleitung*/Teilhabeassistenz* zur schulischen Teilhabe nach TvöD SuE in BW; im Tarif des öffentlichen Dienstes (TvöD) im Sozial-und Erziehungsdienst (SuE) für Baden-Württemberg (BW) in Stunden pro Woche (h/w)

EingruppierungSTUFEWochenStundenW.stundenW.stundenW.stunden
10 h/w20 h/w30 h/w40 h/w
S3138,61 €35,16 €34,00 €33,43 €
341,94 €38,48 €37,33 €36,75 €
544,09 €40,63 €39,48 €38,90 €
S7141,26 €37,80 €36,65 €36,07 €
345,08 €41,62 €40,47 €39,89 €
548,42 €44,96 €43,81 €43,23 €
S8a141,97 €38,51 €37,36 €36,78 €
345,97 €42,51 €41,36 €40,78 €
549,77 €46,32 €45,16 €44,59 €
S11a144,87 €41,41 €40,26 €39,68 €
348,60 €45,14 €43,99 €43,41 €
555,68 €52,22 €51,07 €50,49 €

* – die Berechnung für Schulbegleitungen/Teilhabeassistenten:innen berücksichtigt die Lohnfortzahlung in den Schulferienzeiten

Tabelle 2: benötigter Budget-Stundensatz in EUR für eine Individuelle Assistenz zur sozialen Teilhabe nach TvöD SuE in BW; im Tarif des öffentlichen Dienstes (TvöD) im Sozial-und Erziehungsdienst (SuE) für Baden-Württemberg (BW) in Stunden pro Woche (h/w)

EingruppierungSTUFEWochenStundenW.stundenW.stundenW.stunden
10 h/w20 h/w30 h/w40 h/w
S3137,10 €34,24 €33,2832,80
340,38 €37,52 €36,5636,08
542,50 €39,63 €38,6838,20
S7139,71 €36,84 €35,8935,41
343,48 €40,61 €39,6639,18
546,77 €43,90 €42,9542,47
S8a140,41 €37,54 €36,5936,11
344,36 €41,49 €40,5340,05
548,11 €45,24 €44,2843,81
S11a143,27 €40,40 €39,4538,97
346,95 €44,08 €43,1242,65
553,93 €51,06 €50,1149,63

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine individuelle Kalkulation für das Persönliche Budget Ihrer Assistenzkraft? Kontaktieren Sie uns.


Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unter keinen Umständen ersetzt er jedoch eine rechtliche oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch eine juristische Fachperson oder Menschen mit Qualifikationen in den entsprechenden Fachbereichen, z.B. Steuerrecht, Verwaltung. inklusion-mandl.de führt keine Rechtsberatung durch. Wir arbeiten mit Rechtsanwälten im Einzelfall zusammen.

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