Hammer des Monats: 10/2023 – rechtswidrige Bescheidung einer schulischen Teilhabeassistenz in Hessen

Hessen: im vorliegenden Fall hat ein Träger der Eingliederungshilfe einen Bescheid für eine Teilhabeassistenz (Schulbegleitung) über monatlich 24 Stunden und 45 Minuten ab September 2023 für 12 Monate genehmigt. Die anerkannten Kosten werden für eine privat organisierte Hilfskraft (Laienkraft ohne besondere Qualifikation/Qualifikationsstufe 1) zum Mindestlohn zu 12,50 EUR/Stunde zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgerberkosten oder als Sachleistung über einen Dienstleister genehmigt. Ein konkreter Dienstleister wird nicht genannt und es ist keine Zuständigkeit für die Personalbereitstellung über einen Dienstleister definiert.

Unser Klient frägt: wie geht man mit einer solchen Bescheid um? Wo kommt nun die Teilhabeassistenz her?

Unsere Meinung:

folgt in den nächsten Tagen



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