Mittelverwendungsnachweis – aber wie?

Alle Jahre wieder. Wenn Sie Leistungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen, steht meist alle 12 Monate der Mittelverwendungsnachweis an. Aber wo und wie ist geregelt was ein solcher Nachweis enthalten soll?

Hintergrund:

Zwischen Rehabilitationsträger (z.B Eingliederungshilfe) und Budgetnehmer (= Mensch mit Behinderung) besteht ein Sozialleistungsverhältnis. Der Rehabilitationsträger erfüllt durch das Budget seine Leistungspflicht für Sozialleistungen, die er ansonsten durch Sach- und Dienstleistungen oder durch Kostenerstattung zu erfüllen hätte (§ 28 SGB IX).

Mit dem Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) gibt der Träger im Interesse der Selbstbestimmung einen Teil der inhaltlichen Verantwortung an den Leistungsberechtigten ab. Der Rehabilitationsträger bleibt aber durch Bedarfsfeststellung und Abschluss der Zielvereinbarung verantwortlich, die Leistungszwecke und Ziele festzustellen und zu entscheiden, in welchem Umfang er die Verantwortung abgibt. Diese Letztverantwortlichkeit für Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit hat eine doppelte Zielrichtung: Sie muss gewährleisten, dass die öffentlichen Mittel der Rehabilitationsträger nur für notwendige Leistungen zur Teilhabe (§ 4 Abs. 1 SGB IX) ausgegeben werden. Sie dient aber zugleich auch dem Schutz der Leistungsberechtigten vor Überforderung und Übervorteilung.

Zielvereinbarung:

In § 29 Abs. 4 SGB IX und § 4 der BudgetV sind die erforderlichen Inhalte einer Zielvereinbarung geregelt. Diese sind:

  1. die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele,
  2. die Erforderlichkeit eines Nachweises zur Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs,
  3. die Qualitätssicherung sowie
  4. die Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets.

In der Zielvereinbarung sollte also der Mittelverwendungsnachweis gefordert werden.

Unser Tipp: sehen Sie einmal in Ihrer Zielvereinbarung nach welche Inhalte und Nachweise vereinbart sind.

Inhalte des Mittelverwendungsnachweises:

Der Gesetzgeber regelt die genauen Inhalte des Mittelverwendungsnachweises nicht, nur dass einer gefordert ist.

Weitere Fragen sind:

Ohne Zielvereinbarung kein Bescheid und damit kein Geld?

Ohne Mittelverwendungsnachweis keine Weiterbewilligung und kein Geld?

Wir werden diesen Beitrag noch weiter beschreiben. Sehen Sie immer wieder einmal nach.


Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unter keinen Umständen ersetzt er jedoch eine rechtliche oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch eine juristische Fachperson oder Menschen mit Qualifikationen in den entsprechenden Fachbereichen, z.B. Steuerrecht, Verwaltung. inklusion-mandl.de führt keine Rechtsberatung durch. Wir arbeiten mit Rechtsanwälten im Einzelfall zusammen.

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