Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX)
In der Erstberatung beachten wir folgende Punkte für Ihre Situation:
In der Erstberatung beachten wir folgende Punkte für Ihre Situation:
Eines Widerspruches bedarf es nicht, soweit der vorliegende Bescheid einenanderen Bescheid ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Widerspruch oder(nach einem zulässigen Widerspruch) eine zulässige Klage, Berufung, Revision,Nichtzulassungsbeschwerde erhoben wurde. …
Sehen Sie einmal bei den Fragen und Antworten nach. Wir haben wieder viele Fallbeispiel unserer Klienten für Sie aufgearbeitet.
Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es den personenzentrierten persönlichen und individuellen Teilhabe-Bedarf – auch trägerübergreifend – zu ermitteln. Nach weiteren Schritten wie der Teilhabeplanung, Gesamt(hilfe)planung, Zielvereinbarung folgt abschliessend der Bescheid. …