Im vorliegenden Fall hat die Eingliederungshilfe Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen einen Bescheid im März 2023 über monatlich 3.200 EUR ab August 2022 für 12 Monate Schulbegleitung erteilt. Die Auszahlungen fanden erst ab März 2023 statt: unregelmässig und in unterschiedlicher Höhe.
Unser Klient frägt sich wie geht man mit einer solchen Budgetsituation umgeht?
Abbildung 1: reale Budgetsituation in Nordrhein-Westfalen
Unsere Meinung:
- Ein Bescheid muss zeitnah zum Start der Leistung erteilt werden. Im vorliegenden Fall hätte die Eingliederungshilfe den Bescheid schon vor dem August 2022 erstellen müssen. Die Abhängigkeit zur unterschriebenen Zielvereinbarung ist strittig und wird oftmals von der Eingleiderungshilfe genutzt um Druck zur Unterschrift aufzubauen.
- Der im Bescheid genannte Betrag muss ohne wenn und aber über den Zeitraum von 12 Monaten ausbezahlt werden. Eine unregelmässige und teilweise Auszahlung von Monatsbeträgen ist unzulässig.
- Eine Zwischenbewertung der “richtigen” Budgethöhe nach den ersten 6 Monate ist unzulässig. Ein Einbehalten von Monatsbeiträgen innerhalb eines Bewilligungszeitraums aufgrund nicht ausgegebener Mittel zur Halbzeit ist unzulässig.
- Richtiges Vorgehen zur Budgetbewertung: Die Budgetverwendung und Budgethöhe kann überprüft werden. Das ist ok. Sie als Budgetnehmer erstellen einen Mittelverwendungsnachweis. Aus diesem Nachweis geht eine Budgetüberschreitung (Geld war zuwenig) oder -unterschreitung (Geld ist zuviel) hervor. Bei einer Budgetunterschreitung gehen Sie wahrscheinlich leer aus. Verhandeln Sie auf jeden Fall im neuen Bewilligungszeitraum mehr Budget. Bei einer Bugdetunterschreitung kann die Eingliederungshilfe entweder einen Übertrag in den nächsten Bewilligungszeitraum zulassen, oder erstellt einen Rückerstattungsbescheid. Der Überschußbetrag muss dann zurückbezahlt werden.
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