Das Sozialgericht Oldenburg hat im einstweiligen Rechtsschutz mit Az. S 21 SO 47/17 ER im vorliegenden Fall zur Vermeidung weiterer Nachweisdefizite der Klägerin ein Budgetassistenz zugesprochen und damit die Klägerin in der Nachweisführung unterstützt wird. Die gewünschte Leistungsform des Persönlichen Budget konnte aufrecht erhalten werden. Die Eingliederungshilfe hatte erfolglos die Sachleistung durchzusetzten versucht.