Anbei finden Sie unsere aktuellen und alten AGBs.

Beachten Sie bitte, dass die Budgetbegleitung sehr individuell geregelt werden kann. Bei Fragen und individuellen Wünschen kommen Sie gerne auf uns zu.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Budgetbegleitung

Inklusionshilfe Mandl gGmbH
Kiefernstraße 1, 76703 Kraichtal
Vertreten durch den Geschäftsführer: Kim Andreas Mandl


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Klientinnen und Klienten (nachfolgend „Auftraggeber“), die Leistungen der Budgetverwaltung, Budgetassistenz oder Budgetbegleitung der Inklusionshilfe Mandl gGmbH (nachfolgend „Anbieter“) in Anspruch nehmen. Nachfolgend wird alleinig der Begriff „Budgetbegleitung“ stellvertretend verwendet.

(2) Die AGB gelten sowohl als Bestandteil der Vertragsunterlagen als auch für die Veröffentlichung im Internet.

(3) Abweichende Regelungen können vereinbart werden. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbart wurden.


2. Grundsatz der Leistungsabgrenzung

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich unterstützend, vorbereitend und begleitend im Rahmen des Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX.

(2) Art, Umfang und Dauer der konkreten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuell geschlossenen Angebot bzw. Vertrag. Diese AGB regeln nur den allgemeinen rechtlichen Rahmen.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Arbeitgeberrolle, keine rechtliche Vertretung und keine Entscheidungsverantwortung für den Auftraggeber.


3. Unterstützungsleistungen

Je nach individueller Vereinbarung kann der Anbieter insbesondere unterstützen bei:

  • administrativen Tätigkeiten der Budgetbegleitung
  • vorbereitenden Tätigkeiten im Rahmen von Arbeitgeberpflichten
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie sozialversicherungsrechtlichen Meldungen
  • Kommunikation und Schriftverkehr mit Kostenträgern auf Wunsch des Auftraggebers
  • Bereitstellung von Unterlagen für Mittelverwendungsnachweise
  • organisatorischer Unterstützung im laufenden Budgetprozess

Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen besteht nur im Rahmen des individuell vereinbarten Vertrages.


4. Leistungen, die nicht erbracht werden

Nicht Vertragsgegenstand und ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere:

  • die Übernahme der Arbeitgeberstellung und -verantwortung
  • rechtliche oder steuerrechtliche Beratung
  • die Durchsetzung rechtlicher oder sozialrechtlicher Ansprüche
  • die Antragstellung oder Rechtsdurchsetzung gegenüber Kostenträgern
  • die Ermittlung, Vermittlung, Empfehlung oder der Abschluss von Versicherungen

Der Anbieter ist keine Rechtsanwaltskanzlei und keine Versicherungsagentur.


5. Arbeitgeberverantwortung

(1) Sofern der Auftraggeber Assistenzkräfte beschäftigt, bleibt er in jedem Fall rechtlich Arbeitgeber.

(2) Dies umfasst insbesondere:

  • Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Weisungsrecht gegenüber Assistenzkräften
  • Einhaltung arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Pflichten

(3) Der Anbieter kann auf Wunsch hinweisend und unterstützend tätig werden, übernimmt jedoch keine Haftung für Arbeitgeberpflichten.


6. Optionale Zusatzleistungen

(1) Bestimmte Leistungen können nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und bei gesonderter Vereinbarung erbracht werden, insbesondere:

  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Kostenträgern
  • Unterstützung bei der Personalsuche und Stellenausschreibung
  • Nutzung eines Treuhandkontos
  • Durchführung von Überweisungen von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Budgetüberwachung und Hinweisgebung zur Budgeteinhaltung an den Auftraggeber
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

(2) Für Leistungen nach Absatz 1 können gesonderte Vollmachten, Einwilligungen oder Zusatzvereinbarungen erforderlich sein.

(3) Ein Anspruch auf optionale Leistungen besteht nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung.


7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Vollmachten und Einwilligungen vollständig, im Original und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Änderungen im Bewilligungsumfang des Persönlichen Budgets, bei Assistenzkräften oder relevanten Rahmenbedingungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(3) Liegen erforderliche Unterlagen nicht vor, ist der Anbieter berechtigt, Leistungen auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(4) Bei Zweckentfremdung des Budgets durch den Auftraggeber ist der Anbieter berechtigt, Leistungen auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.


8. Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot bzw. Vertrag.

(2) Die Abrechnung erfolgt in der Regel über das Persönliche Budget.

(3) Leistungen, die nicht vom Persönlichen Budget gedeckt sind, können gesondert berechnet werden.


9. Haftung

(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

(2) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

(3) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:

  • Entscheidungen des Auftraggebers
  • Handlungen von Assistenzkräften
  • arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Folgen aus dem Arbeitgeberverhältnis
  • Auswirkungen aufgrund zu niedrig bemessenen Budgets, Aussetzen von Budgetzahlungen oder zu niedrige Budgetzahlungen des Kostenträgers

10. Datenschutz und Vollmachten

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO.

(2) Für bestimmte Leistungen sind schriftliche Vollmachten und Einwilligungen erforderlich.

(3) Nähere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Anbieters.


11. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


12. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.


Stand: [23.02.2026]

AGB in einfacher Sprache

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In einfacher Sprache

für die Budgetbegleitung
Inklusionshilfe Mandl gGmbH
Kiefernstraße 1, 76703 Kraichtal
Geschäftsführer: Kim Andreas Mandl

Stand: 23.02.2026


1. Für wen gelten diese Regeln?

Diese Regeln gelten für alle Menschen,
die die Budgetbegleitung der Inklusionshilfe Mandl gGmbH nutzen.

Budgetbegleitung bedeutet:
Wir unterstützen Sie beim Persönlichen Budget.

Wenn im Vertrag etwas anderes steht,
dann gilt das, was im Vertrag steht.


2. Was machen wir – und was nicht?

Wir unterstützen Sie beim Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX.

Das heißt:

  • Wir helfen vorbereitend.
  • Wir beraten organisatorisch.
  • Wir begleiten Sie.

Wichtig:
Wir sind nicht Ihr Arbeitgeber.
Wir treffen keine Entscheidungen für Sie.
Wir übernehmen keine rechtliche Vertretung.

Was genau wir für Sie tun,
steht in Ihrem persönlichen Vertrag.


3. Wobei können wir Sie unterstützen?

Zum Beispiel bei:

  • Aufgaben rund um die Budgetverwaltung
  • Vorbereitung von Arbeitgeber-Aufgaben
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Meldungen an Sozialversicherung
  • Schriftverkehr mit dem Kostenträger (wenn Sie das möchten)
  • Unterlagen für den Mittelverwendungsnachweis
  • Organisation rund um das Budget

Sie haben nur Anspruch auf die Leistungen,
die in Ihrem Vertrag vereinbart sind.


4. Was machen wir nicht?

Wir übernehmen nicht:

  • die Arbeitgeberrolle
  • rechtliche Beratung
  • steuerliche Beratung
  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Antragstellung beim Kostenträger
  • Versicherungsvermittlung

Wir sind keine Kanzlei und keine Versicherungsagentur.


5. Wenn Sie Arbeitgeber sind

Wenn Sie Assistenzkräfte beschäftigen,
dann sind Sie der Arbeitgeber.

Das bedeutet:

  • Sie schließen Arbeitsverträge.
  • Sie geben Arbeitsanweisungen.
  • Sie sind verantwortlich für Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Steuern.

Wir können Sie unterstützen.
Aber die Verantwortung bleibt bei Ihnen.


6. Zusatzleistungen (nur wenn vereinbart)

Manche Leistungen gibt es nur,
wenn sie extra vereinbart wurden.

Zum Beispiel:

  • Unterstützung bei Gesprächen mit dem Kostenträger
  • Hilfe bei Stellenausschreibungen
  • Nutzung eines Treuhandkontos
  • Überweisungen von Löhnen
  • Kontrolle des Budgets
  • Unterstützung bei einer Gefährdungsbeurteilung

Dafür können zusätzliche Vollmachten nötig sein.


7. Ihre Mitwirkungspflichten

Damit wir arbeiten können, müssen Sie:

  • alle wichtigen Unterlagen rechtzeitig geben
  • Änderungen sofort mitteilen
    (zum Beispiel beim Budget oder bei Assistenzkräften)

Wenn Unterlagen fehlen,
dürfen wir die Arbeit aussetzen oder kündigen.

Wenn das Budget falsch verwendet wird,
dürfen wir ebenfalls kündigen.


8. Vergütung

Wie viel Sie zahlen, steht im Vertrag.

Meistens wird die Vergütung über das Persönliche Budget bezahlt.

Leistungen, die nicht vom Budget gedeckt sind,
können extra berechnet werden.


9. Haftung

Wir haften nur bei:

  • Vorsatz (wenn jemand absichtlich einen Schaden verursacht)
  • grober Fahrlässigkeit (schwerer Fehler)

Wir haften nicht für:

  • Ihre eigenen Entscheidungen
  • Fehler von Assistenzkräften
  • arbeits- oder steuerrechtliche Folgen
  • zu niedriges Budget
  • ausbleibende Zahlungen vom Kostenträger

10. Datenschutz

Wir halten uns an die Datenschutz-Gesetze (DSGVO).

Für manche Leistungen brauchen wir
eine schriftliche Vollmacht oder Einwilligung.

Mehr Informationen stehen in unserer Datenschutzerklärung.


11. Vertragsdauer und Kündigung

Wie lange der Vertrag läuft,
steht im Vertrag.

Wenn nichts anderes vereinbart ist:

Beide Seiten können mit 4 Wochen Frist
zum Monatsende kündigen.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.


12. Sonstiges

Änderungen müssen schriftlich erfolgen.

Wenn ein Teil dieser Regeln unwirksam ist,
bleiben die anderen Regeln gültig.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – wenn gesetzlich erlaubt –
der Sitz der Inklusionshilfe Mandl gGmbH.