Wie komme ich von der Bedarfsermittlung zu dem benötigten monatlichen Budgetbetrag meines Persönlichen Budgets? Unser 4 Schritte-Konzept

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es den personenzentrierten persönlichen Teilhabe-Bedarf zu ermitteln. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB) beschrieben.

Rechtlicher Hintergrund der Bedarfsermittlung in SGB IX

1) Zur einheitlichen und überprüfbaren Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs verwenden die Rehabilitationsträger systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel (Instrumente) nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen. Die Instrumente sollen den von den Rehabilitationsträgern vereinbarten Grundsätzen für Instrumente zur Bedarfsermittlung nach § 26 Absatz 2 Nummer 7 entsprechen. Die Rehabilitationsträger können die Entwicklung von Instrumenten durch ihre Verbände und Vereinigungen wahrnehmen lassen oder Dritte mit der Entwicklung beauftragen.

(2) Die Instrumente nach Absatz 1 Satz 1 gewährleisten eine individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung und sichern die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung, indem sie insbesondere erfassen,

1. ob eine Behinderung vorliegt oder einzutreten droht,

2. welche Auswirkung die Behinderung auf die Teilhabe der Leistungsberechtigten hat,

3. welche Ziele mit Leistungen zur Teilhabe erreicht werden sollen und

4. welche Leistungen im Rahmen einer Prognose zur Erreichung der Ziele voraussichtlich erfolgreich sind.

[…]

§13 SGB IX (Aszug)

Nach weiteren Schritten wie der Teilhabeplanung, Gesamt(hilfe)planung, Zielvereinbarung folgt letztendlich der Bescheid. In diesem Bescheid bzw. der Zielvereinbarung muss für die Leistungsform des Persönlichen Budgets der monatliche Budgetbetrag in EUR hervorgehen.

Dieser monatliche Budgetbetrag muss ausreichend kalkuliert sein, damit Sie sich die Leistungen gemäß der Zielvereinbarung auch einkaufen können.

Soweit die Theorie.

In der Praxis folgt einer Bedarfsermittlung eine meist wenig transparente Herleitung des Budgetbedarfs. Wir erleben häufig, dass die Bedarfsermittlung lediglich dazu dient den Budget-Bedarf in der Höhe zu bestimmen in der das Amt bereit ist die Leistung zu bezahlen. Dies ist falsch: es muss der Bedarf des Menschen ermittelt werden, ersteinmal ohne Betrachtung wie die Leistungserfüllung und Bezahlung erfolgt.

Daher unsere Empfehlung:

Bereiten Sie Ihren Hilfebedarf und Budgetbedarf am besten zu der eigentlichen Bedarfsermittlung der Eingliederungshilfe bereits vor.

Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres persönlichen Bedarfs benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Im Mitgliederbereich finden Sie als unser Klient und Mitglied hierzu weiterführende Beispiele und auch Muster-Fomulare zum Ausfüllen. Sollten Sie Zugriff auf den Mitgleiderbereich benötigen, kontaktieren Sie uns.

Als Hilfestellung – und stark vereinfacht – zeigen wir Ihnen anhand von 4 Schritten wie Sie beispielsweise zu Ihrem individuellen Bedarf kommen und auf Grundlage dieses Bedarfs das benötigte Budget ableiten.

Schritt 1: notieren Sie Ihre Wünsche und Ziel “Wenn ich frei wählen dürfte, würde ich…”

Erstellen Sie sich eine Ideensammlung, was Ihr Lebensweg aussehen soll. Wichtig: schränken Sie sich nicht gleich ein. Ihre Ideen sind OHNE Limitierung. Dies könnte dann wie folgt aussehen:

Schritt 2: notieren Sie für jeden Tag aus Ihrem Alltag von Montag bis Sonntag

Erstellen Sie eine Wochenübersicht mit Angaben zu Uhrzeit, Dauer von Tätigkeiten und Ereignissen in Minuten und den Leistungsbereich. Sehen Sie auf Ihrer Ideensammlung (sh. Schritt 1) nach, dass Sie auch Ihre Wünsche und Ziele berücksichtigen. Dies könnte dann wie folgt aussehen:

Schritt 3: bewerten Sie diese beispielhafte Woche

Ergänzen Sie Ihre Wochenübersicht um den Teilhabebedarf und der benötigten Qualifikation

Schritt 4: fassen Sie die Ergebnisse aus Schritt 1+2 zusammen = monatliches Budget

Aus der Wochenübersicht können Sie die Teilhabebedarfe tabellarisch zusammenfassen und um Stundensätze ergänzen.