Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es den personenzentrierten persönlichen und individuellen Teilhabe-Bedarf – auch trägerübergreifend – zu ermitteln.
Rechtlicher Hintergrund der Bedarfsermittlung in SGB IX
1) Zur einheitlichen und überprüfbaren Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs verwenden die Rehabilitationsträger systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel (Instrumente) nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen. Die Instrumente sollen den von den Rehabilitationsträgern vereinbarten Grundsätzen für Instrumente zur Bedarfsermittlung nach § 26 Absatz 2 Nummer 7 entsprechen. Die Rehabilitationsträger können die Entwicklung von Instrumenten durch ihre Verbände und Vereinigungen wahrnehmen lassen oder Dritte mit der Entwicklung beauftragen.
(2) Die Instrumente nach Absatz 1 Satz 1 gewährleisten eine individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung und sichern die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung, indem sie insbesondere erfassen,
1. ob eine Behinderung vorliegt oder einzutreten droht,
2. welche Auswirkung die Behinderung auf die Teilhabe der Leistungsberechtigten hat,
3. welche Ziele mit Leistungen zur Teilhabe erreicht werden sollen und
4. welche Leistungen im Rahmen einer Prognose zur Erreichung der Ziele voraussichtlich erfolgreich sind.
[…]
§13 SGB IX (Aszug)
Nach weiteren Schritten wie der Teilhabeplanung, Gesamt(hilfe)planung, Zielvereinbarung folgt abschliessend der Bescheid. In diesem Bescheid bzw. der Zielvereinbarung muss für die Leistungsform des Persönlichen Budgets der monatliche Budgetbetrag in EUR hervorgehen.
Dieser monatliche Budgetbetrag muss ausreichend kalkuliert sein, damit Sie sich die Leistungen gemäß der Zielvereinbarung auch einkaufen können.
Soweit die Theorie.
In der Praxis folgt einer Bedarfsermittlung eine meist wenig transparente Herleitung des Budgetbedarfs. Wir erleben häufig, dass in der Bedarfsermittlung schon versucht wird Leistungen zu beschränken und zu begründen warum etwas nicht bezahlt werden könne. Dies ist aus unserer persönlichen Sicht falsch: erst einmal muss der individuelle Bedarf des Menschen ermittelt werden, ohne Betrachtung wie die Leistungserfüllung und Bezahlung erfolgen kann.
Daher unsere Empfehlung:
Bereiten Sie Ihren Hilfebedarf und Budgetbedarf am besten zu der eigentlichen Bedarfsermittlung der Eingliederungshilfe bereits vor.
Wir wissen wie aufwendig und verwirrend eine Bedarfsermittlung sein kann. Selbst Kostenträger wissen manchmal nicht genau wie sie hierzu vorgehen sollen und sind für Hilfe dankbar.
Wir wurden imer wieder gefragt bei der Bedarfsermittlung zu unterstützen. Daraufhin ist unser 4-Schritte Konzept entstanden.
Als Hilfestellung – und stark vereinfacht – zeigen wir Ihnen anhand von bewährten 4 Schritten wie Sie zu Ihrem individuellen Hilfebedarf kommen können. Auf Grundlage dieses Bedarfs kann das benötigte Budget kalkuliert werden.
Schritt 1: notieren Sie Ihre Wünsche und Ziel “Wenn ich frei wählen dürfte, würde ich…”
Erstellen Sie sich eine Ideensammlung, was Ihr Lebensweg aussehen soll. Wichtig: schränken Sie sich nicht gleich ein. Ihre Ideen sind OHNE Limitierung. Dies könnte dann wie folgt aussehen:
Jedes Bundesland hat ein eigenes Bedarfsermittlungsinstrument entwickelt. Zum Beispiel in Baden-Württemberg (BEI_BW) kann es sein, dass Sie ein Vorbereitungsbogen zum Ausfüllen zugeschickt bekommen. Hier werden ebenfalls Ihre Wünsche, Ziele und Bedarfe abgefragt.
Ausschnitte aus dem Vorbereitungsbogen BEI_BW für Kinder und Jugendliche:
Schritt 2: notieren Sie für jeden Tag aus Ihrem Alltag von Montag bis Sonntag
Erstellen Sie eine Wochenübersicht mit Angaben zu Uhrzeit, Dauer von Tätigkeiten und Ereignissen in Minuten und den Leistungsbereich. Sehen Sie auf Ihrer Ideensammlung (sh. Schritt 1) nach, ob Ihre Wünsche und Ziele auch berücksichtigt sind. Dies könnte dann wie folgt aussehen:
Schritt 3: bewerten Sie diese beispielhafte Woche
Ergänzen Sie Ihre Wochenübersicht in der Spalte “Teilhabebedarf” und der Spalte zur benötigten “Qualifikation”
Schritt 4: fassen Sie die Ergebnisse aus Schritt 1+2 zusammen = monatliches Budget
Aus der Wochenübersicht kann der individuelle Teilhabebedarf tabellarisch zusammengefasst und um Stundensätze ergänzt werden. In der Tabelle unten ist zusätzlich noch die gewünschte Leistungsform und der Leistungserbringer erfasst.
Im Mitgliederbereich finden Sie als unser Klient und Mitglied hierzu weiterführende Beispiele und auch Muster-Fomulare zum Ausfüllen. Wir unterstützen Sie auch in Ihrer Antragstellung bei den Kostenträgern. Hierzu erstellen wir auf Basis Ihres Wochenplans (Schritt 2) und mehreren persönlichen Terminen eine detaillierte Stellungnahme zu Ihrem Hilfebedarf und dem von Ihnen benötigtem Budget für die Assistenzleistung.
Sollten Sie Zugriff auf den Mitgliederbereich oder eine Muster einer detaillierte Stellungnahme einsehen wollen, kontaktieren Sie uns.