Es kommt ein Abänderungsbescheid oder ersetzender Bescheid – muss erneut Widerspruch eingelegt werden?
Eines Widerspruches bedarf es nicht, soweit der vorliegende Bescheid einenanderen Bescheid ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Widerspruch oder(nach einem zulässigen Widerspruch) eine zulässige Klage, Berufung, Revision,Nichtzulassungsbeschwerde erhoben wurde. …