Zuletzt hat das Sozialgericht München mit Az.: S 29 KR 1606/22 ER im Tenor festgestellt:
„Keine Vorabnachweise für persönliches Budget erforderlich. Das Sozialgericht gab dem Mann im Eilverfahren recht und betonte, dass es nicht nachvollziehbar ist, Arbeitsverträge oder Qualifikationen zu fordern, bevor ein persönliches Budget genehmigt werden.“