Umsatzsteuer – eine Gefahr für das Persönliche Budget?!

Der §4 Nr. 16 n UStG regelt, ob und wie Umsatzsteuerfrei Umsätze von „Einrichtungen” sind.

Umsatzsteuerfrei Umsätze von „Einrichtungen” bei denen die Betreuungs-oder Pflegekosten oder die Kosten für eng mit der Betreuung oder Pflege verbundene Leistungen in mindestens 25 Prozent der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung, den Trägern der Sozialhilfe, den Trägern der Eingliederungshilfe nach §94 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, dem Träger der Soldatenentschädigung oder den für die Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Stellen ganz oder zum überwiegenden Teil vergütet werden.“

Kernaussage: Nachderzeitiger Gesetzeslage sind die Assistenzdienstleistungen im Rahmen des persönlichen Budgets unter den genannten Umständen umsatzsteuerpflichtig.

Problem:

  • Erhöhte Kosten für Assistenz-und Betreuungsleistungen
  • Starke Einschränkung bis keine freie Wahl des Assistenzanbieters
  • Gefahr, dass bewährte inklusive Wohnprojekte nicht mehr umgesetzt werden können

Unterlage zum Vertiefen: